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Code Bezeichnung
0 einmal im Behandlungsfall
1 je Patient
100 je vollendete 5 Minuten
1028 bei demselben Erreger
1029 je Behandlungswoche
1030 je vollendeter Trainingswoche
1031 je Teilnehmer, höchstens zweimal am Behandlungstag
1032 je Test, höchstens fünfmal im Behandlungsfall
1033 je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche
1034 je vollendete 10 Minuten, höchstens 15-mal im Behandlungsfall
1036 je Wirbelsäulenabschnitt
1040 je 10 Minuten, höchstens fünfmal im Behandlungsfall
1041 je Teilnehmer, je vollendete 40 Minuten
1042 je Apherese
1049 einmal im Reproduktionsfall
1050 einmal im Zyklusfall
1051 im Reproduktionsfall
1052 im Zyklusfall
1054 einmal im Behandlungsfall (kurativ-ambulant)
1055 höchstens zweimal am Behandlungstag
1057 je Bein, je Sitzung
1059 höchstens viermal am Behandlungstag
1060 je Körperseite
1063 je Material, höchstens fünfmal
1064 je Material, höchstens zweimal
1065 höchstens dreimal im Behandlungsfall
1066 einmal am Behandlungstag
1067 je behandelter Seite einmal im Krankheitsfall
1075 je Bein höchstens fünfmal im Behandlungsfall
1080 je Sonde
1081 je unterschiedlicher Zielsequenz (Primerpaar)
1083 je Fötus, einmal im Krankheitsfall
1086 je dokumentierten Abschnitt
1087 je Teilnehmer, höchstens dreimal im Krankheitsfall
1088 je Teilnehmer, höchstens viermal am Behandlungstag
1089 je Teilnehmer, höchstens zweimal im Krankheitsfall
1090 je Frau
1092 einmal im Behandlungsfall, bei Probeneinsendung für
1093 je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit
1094 einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2
1095 im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2
1097 im Zeitraum von 3 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2
1098 je angewendetes Färbeverfahren oder je untersuchter Zielsequenz (je Sonde)
11 je Arzt-Patienten-Kontakt
1100 je Behandlungsfall mit Auftragsleistung(en) der Abschnitte 1.7.4 und/oder 1.7.5
1101 je Behandlungsfall bei Erbringung von Laboratoriumsuntersuchungen der Abschnitte 1.7.4 und/oder 1.7.5
1102 im Behandlungsfall für dasselbe Zielvolumen
1103 je Bestrahlungsfeld, je Zielvolumen
1104 je 3 Stanzen
1105 je Teilnehmer, je vollendete 30 Minuten
1109 zu spezifizieren
1110 zweimal im Behandlungsfall
1111 einmal im Arztfall
1112 einmal im Betriebsstättenfall
1113 einmal im Betriebsstättenfall (kurativ-ambulant)
1120 einmal am Behandlungstag, höchstens 15-mal im Krankheitsfall
1121 einmal am Behandlungstag, höchstens zweimal im Krankheitsfall
1122 einmal je stationärem Aufenthalt
1123 je vollendete 50 Minuten
1124 je Teilnehmer, je vollendete 50 Minuten
1125 höchstens zweimal im Behandlungsfall
1126 je dokumentierter Indikation bis zu zehnmal, mit besonderer Begründung bis zu 15-mal im Krankheitsfall
1127 einmal je Gelenk, höchstens zweimal am Behandlungstag
1128 je Behandlungstag, höchstens 10 mal während eines stationären Aufenthaltes
1129 insgesamt
1130 im Zeitraum von 3 Tagen nach der Erbringung einer Leistung des Abschnitts 36.2
1131 je vollendete 3 Minuten
1132 je kurativ-ambulantem Behandlungsfall
1133 einmal im Behandlungsfall (kurativ-ambulant oder kurativ-stationär)
1134 höchstens zwei von maximal 5 Sitzungen vor tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
1135 höchstens zwei von maximal 5 Sitzungen vor Verhaltenstherapie im Krankheitsfall
1136 je durchgeführter Dialyse, höchstens einmal in der Kalenderwoche
1137 je vollendete 3 Minuten Eingriffszeit
1138 je vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit bzw. Eingriffszeit
1139 je vollendete 15 Minuten, höchstens zweimal im Behandlungsfall
1140 einmal im Behandlungsfall je Auge
1141 einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung der Leistung nach der Gebührenordnungsposition 06334 oder 06335
1142 einmal im Kalenderjahr
1143 höchstens zweimal im Kalenderjahr
1144 höchstens fünfmal im Behandlungsfall
1145 je bekannter Mutation einmal im Krankheitsfall
1146 je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall
1147 je vollendete 10 Minuten, höchstens zweimal im Behandlungsfall
1148 höchstens zweimal im Krankheitsfall
1149 je Hyposensibilisierungsbehandlung
1150 je vollendete 10 Minuten, höchstens zweimal je Sanierungsbehandlung
1151 einmal am Behandlungstag, höchstens zweimal im Behandlungsfall
1152 je Klasse
1153 je Teilnehmer, je vollendete 100 Minuten
1154 je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche
1155 je durchgeführter Dialyse
1160 je Besuch
1161 Ausnahmeregelung 1
1162 je Praxis und je Netzwerk- und/oder Fallkonferenz
1163 je Netzwerk- und/oder Fallkonferenz
1164 je Injektion
1165 je Behandlungsfall gemäß Präambel 3.1 Nr. 10
1166 je weitere vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu dreimal im Krankheitsfall
1167 je weitere vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu siebenmal im Krankheitsfall
1168 je weitere vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu neunmal im Krankheitsfall
1169 einmal im Kalendervierteljahr
1170 je Auge innerhalb von 21 Tagen einmal berechnungsfähig
1171 je Sonde und Mutation
1172 höchstens dreimal im Krankheitsfall
1173 je weitere vollendete 30 Minuten, bis zu zweimal im Krankheitsfall
1174 je Zielsequenz
1175 je untersuchtem Gen
1176 je vollendete 250 kodierende Basen
1177 je Gen
1178 einmal je eingesandter Gewebe- oder Organprobe
1179 je Zielsequenz (Translokation/Fusionsgen)
1180 je Gewebe- oder Organprobe
1181 dreimal im Behandlungsfall
1182 viermal im Behandlungsfall
1183 je Genort
1184 je Merkmal
1185 je Krankheitsfall
1186 einmal im Kalendervierteljahr je Patient
1187 je Konsiliarauftrag
1188 je Teilnehmer, je vollendete 25 Minuten
1190 je Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde
1191 je vollendete 25 Minuten
1192 je weitere vollendete 5 Minuten
1193 je Telefonat
1194 je HLA-Klasse
1195 je HLA-Klasse und je Immunglobulinklasse
1196 je Glykoproteinkomplex
1197 einmal je Erstverordnung
1198 je Art
1199 je Bakterienart
12 je vollendete 10 Minuten
1200 je Bakterienart und Resistenzmechanismus
1201 je vollendete 10 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu fünfmal im Laufe von vier Kalendervierteljahren
1202 je vollendete 10 Minuten, bis zu fünfmal im Laufe von vier Kalendervierteljahren
1203 einmal in vier Kalendervierteljahren
1204 dreimal im Krankheitsfall
1205 zweimal im Krankheitsfall
1206 je vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu sechsmal im Krankheitsfall
1207 je vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu sechsmal im Reproduktionsfall
1208 je vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu fünfmal im Krankheitsfall
1209 je Auge einmal am Behandlungstag
1210 je Auge
1211 einmal im Arztgruppenfall
1212 je Behandlungsfall mit Auftragsleistung(en) der Abschnitte 1.7.4 und/oder 1.7.5 und/oder 1.7.8
1213 je Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde oder Videofallkonferenz
1214 im Arztgruppenfall
1215 je Behandlungsfall mit Auftragsleistung(en)
1216 je Behandlungsfall bei Erbringung von Laboratoriumsuntersuchungen
1217 je Material
1218 je Material, bis zu zweimal am Behandlungstag
1219 höchstens 10-mal im Krankheitsfall
1220 je Substanzklasse
1221 einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 61010
1222 einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 61020
1223 einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 61030
1224 einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 61040
1225 in zwei Kalenderjahren
1226 je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistung(en) des Kapitels 32 mit Ausnahme der Gebührenordnungsposition 32811
1227 je Auftragsleistung nach der GOP 32811
1228 je Clip
1229 je Leistung nach der GOP 32811
1230 je durchgeführter Leistung
1231 je durchgeführter Leistung, höchstens dreimal in der Kalenderwoche
1232 je Kalendertag
1233 für das erste Zielvolumen, je Bestrahlungssitzung
1234 je weiterem Zielvolumen, je Bestrahlungssitzung
1235 je Bestrahlungsserie
1236 je Bestrahlungssitzung
1237 je Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde oder Videofallkonferenz oder Videokonsilium
1238 je weitere vollendete 5 Minuten, bis zu dreimal im Behandlungsfall
1239 im Arztfall
1240 im Kalenderjahr
1241 je Visite
1242 je weitere vollendete 5 Minuten, bis zu dreimal im Arztgruppenfall
1243 je vollendete 10 Minuten, höchstens zweimal im Krankheitsfall
1244 je Material, höchstens achtmal
1245 je vollendete 100 Minuten, je Teilnehmer
1246 einmalig je Versicherten
1247 je vollendete 5 Minuten, höchstens dreimal im Krankheitsfall
1248 je Fuß dreimal im Krankheitsfall
1249 je Erregerart, höchstens drei Erregerarten je Untersuchungsprobe
1250 je Erreger
1251 je weitere vollendete 10 Minuten
1252 je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Kalendervierteljahr
1253 je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall
1254 je vollendete 10 Minuten, höchstens dreimal im Krankheitsfall
1255 für das erste Zielvolumen
1256 je weiterem Zielvolumen
1257 je Meldung
13 einmal im Krankheitsfall
14 je Teilnehmer
16 je vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit
17 je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit bzw. Eingriffszeit
18 je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Auftragsleistung(en) des Kapitels 32
19 bis zu 1 cm² Gesamtfläche des behandelten Areals und für jeden weiteren cm² je einmal
2 je vollendete 30 Minuten
215 im Behandlungsfall
216 am Behandlungstag
217 in derselben Sitzung
24 je Dialysetag
27 je vollendete 15 Minuten
3 je Behandlungstag
30 je Fraktion
306 höchstens fünfmal (bei analytischer Psychotherapie achtmal) im Krankheitsfall
307 bei demselben Material
308 bei derselben Bakterienart
32 je Test
33 je Test, höchstens zweimal am Behandlungstag
34 je Teilnehmer, je vollendete 15 Minuten
35 je Teilnehmer und Sitzung
4 höchstens viermal im Behandlungsfall
41 je kurativ-ambulanten Arztfall mit Ausnahme von Überweisungsfällen mit Auftragsleistungen
42 je kurativ-ambulanten Behandlungsfall mit Ausnahme von Überweisungsfällen mit Auftragsleistungen
43 je Untersuchung
44 je Leistung
45 je Substanz und/oder Substanzgruppe
46 je Funktionsprüfung
47 je Faktor
476 im Krankheitsfall
48 je Untersuchungsgang
49 je Körpermaterial unter Angabe der Art der Untersuchung
50 je Untersuchung unter Angabe der Art des Rezeptors
51 je Ansatz
52 je Nachweis unter Angabe der Art des Proteins
53 je Untersuchungsgang unter Angabe der Art der Untersuchung
54 je IgG und IgA
56 je untersuchte Person
57 je Spender
58 je Untersuchung unter Angabe der Art des Antigens
59 je Antigen oder Antikörper
6 je Konserve bzw. Blutpräparation (auch Frischblut)
60 je Konserve
61 je Krankheitserreger oder klinisch relevanter Immunglobulinklasse, z. B. IgG-, IgM-Antikörper
62 je Untersuchung unter Angabe des Antikörpers
63 je Untersuchung unter Angabe des Antigens
64 je Untersuchung unter Angabe der Art der Untersuchung
65 unter Angabe der Art des Untersuchungsmaterials
66 je Pilzart
67 je Hefeart
68 je Antiserum
69 insgesamt je Körpermaterial
70 je Nachweis
71 je Untersuchungsmaterial unter Angabe des Krankheitserregers
72 bis zu dreimal im Behandlungsfall
73 je Bakterienart und/oder -typ
74 je Bakterienart, höchstens zwei Bakterienarten je Untersuchungsprobe
75 je Untersuchungsprobe, insgesamt
76 je Untersuchungsprobe
77 je Bakterienstamm und je Chemotherapeutikum in mindestens jeweils zwei Abstufungen
78 je Untersuchungsmaterial unter Angabe des Toxins
79 je Erregerart oder -typ unter Angabe der Art oder des Typs
8 je Sitzung
81 je Teil
82 je Seite
83 je Strahlengang und Projektionsrichtung
87 je Versand
88 je dokumentierten Fall
9 je Tag
95 je Gelenk
96 je Seite, höchstens fünfmal am Behandlungstag
97 je Extremität
98 je Patient und Pflegetag